Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Verfahren Einigungsstelle Sozialplan Beschlussverfahren Antrag

Fachanwalt für Arbeitsrecht, erfahren als Beisitzer in Einigungsstellen und Sozialplanverhandlungen in Köln, Bonn, Düren und Euskirchen - Dr. Kunzmann Seniorpartner der Fachanwälte

Weiterführende Hinweise zur Einigungsstelle nach dem Betriebsverfassungsrecht

Es ist nicht einfach, im Internet weiterführende Informationen zur Einigungsstelle nach dem Betriebsverfassungsrecht und auch zum Thema Sozialplan zu finden.

Dies gilt erst recht, wenn man Informationen sucht, die nicht einseitig geschrieben sind aus der Sicht des Arbeitgebers und der Arbeitgeberverbände oder des Betriebsrats und der Gewerkschaften.

Wenn wir im folgenden solche Hinweise nun geben, so natürlich mit der Einschränkung, dass wir uns diese Links in keiner Weise inhaltlich zu eigen machen. Und dies erklären wir hier nicht nur, weil ein Landgericht in Hamburg ein etwas eigenartiges Urteil zu dieser Frage in die Welt setzte. Mit diesen Links ist notwendigerweise und gewollt Pluralismus verbunden, also Meinungsvielfalt.

Wir bitten auch alle Besucher uns zu unterrichten, wenn einer dieser Links nicht mehr funktioniert, zum Beispiel weil eine gerichtliche Entscheidung dort nicht mehr zu finden ist.

Internet

Seiten zum Thema

Eine knappe Darstellung zum Verfahren vor der Einigungsstelle aus gewerkschaftlicher Sicht findet sich bei der Hans-Böckler-Stiftung.

Rechtsprechung

Wir wollen exemplarisch zeigen, wie Gerichte in der Praxis vorgehen - hier sind nicht die großen Leitentscheidungen zu Streitfragen nachgewiesen

Fachanwalt Arbeitsrecht - unser Spezialist für Betriebsverfassungsrecht Oliver Derkorn, Köln und Euskirchen

Fachanwalt für Arbeitsrecht Oliver Derkorn, speziell Betriebsverfassungsrecht

Sehr informativ ist eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg zur Auswahl und Bestellung der Vorsitzenden der Einigungsstelle – die inhaltlichen Fragen sind erst am Ende des Beschlusses erörtert, zuvor werden die Antrengungen des Arbietgeberanwalts sichtbar, sich selbst maximal unbeliebt beim LAG zu machen.

Diese Entscheidung belegt, dass es bei den Arbeitsgerichten nichts bringt, wenn man sich streitet wie die Kesselflicker. Sachliche Argumentation nutzt mehr.

Ebenso informativ ist auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm aus dem Jahr 2010 zur Errichtung einer Einigungsstelle, auch zur Zahl der Beisitzer.

Literatur

Ansonsten finde man hier wieder die These belegt, dass fundierte Darstellung juristischer Probleme kaum im Internet zu finden sind, sondern immer noch in gedruckter Form verbreitet werden.

Im Jahr 2009 ist nach langer Pause die Neubearbeitung des Klassikers “Die Einigungsstelle - Leitfaden für die Praxis“ erschienen, einst von Dr. Leo Pünnel geschrieben, nunmehr von Martin Wenning-Morgenthaler komplett überarbeitet und aktualisiert. Der Preis: 44,00 €.

Unsere Internetpräsenz

Schließlich wollen wir nochmals auf unsere Basis-Website als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Köln, Düren und Euskirchen hinweisen.

Wir wollen aber auch werben für unsere Sonderseiten, die wir rund um alle Fragen des Arbeitsrechts in der Insolvenz des Arbeitgebers, zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer (einschließlich Karenzentschädigung) sowie nachvertragliche Wettbewerbsverbote für Geschäftsführer der GmbH und andere Organe von Kapitalgesellschaften verfasst haben.

Und zum Schluss noch der Hinweis in eigener Sache: wir sind keine Theoretiker, sondern Praktiker. Wir übernehmen also gerne und engagiert Mandate in den Bereichen des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots, im Betriebsverfassungsrecht und ganz allgemein im Arbeitsrecht.

Danksagung

Wir möchten uns bedanken für die vielseitige Unterstützung unserer Arbeit, auch duch köstliches Essen, Büffet oder Fingerfood von unserem Lieblings-Catering in Köln, Catering Kunz-Mahl.

Vorsicht: Rechtsfragen im Internet!

Wichtiger Hinweis für Beiträge zum Thema Recht im Internet - angelehnt an die Hinweise der deutschen Wikipedia zu Rechtsthemen.

Unsere Beiträge im Internet dienen der allgemeinen Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Allein aufgrund der Tatsache, dass das Recht sich ständig ändert, können unsere Beiträge nie zu 100 % richtig sein. Was gestern noch absolut zutreffend war, mag heute durch ein Urteil eines Gerichts oder durch den berühmten Federstrich des Gesetzgebers abgrundtief falsch geworden sein.

Auch wenn die Autoren ständig darum bemüht sind, Beiträge zu verbessern, ist es möglich, dass Aussagen unrichtig, unvollständig, verfälscht, veraltet oder noch nicht gültig sind.

Verwenden Sie Informationen aus dem Internet, von dieser oder von anderen Seiten, keinesfalls für rechtliche Einschätzungen und zur Grundlage wichtiger Entscheidungen, ohne zusätzlich sachkundigen Rat eingeholt zu haben.

Wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt, einen Interessenverband oder an eine Beratungsstelle. Diese haften für Fehler und haben in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden eintritt. Wer meint, er könne sich solchen Rechtsrat aus finanziellen Gründen nicht erlauben, kann sich zuvor einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht besorgen.

Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen “unverzüglich” ergriffen werden. ”Unverzüglich” heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern.