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Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Köln, Düren und Euskirchen - Dr. Kunzmann - auch für Einigungsstellen

Qualität des Vorsitzenden der Einigungsstelle des Betriebsverfassungsgesetzes

Der Vorsitzende einer Einigungsstelle nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist die entscheidende Figur. Dies liegt nicht allein daran, dass er in den Fällen der erzwingbaren Mitbestimmung für einen Spruch die ausschlaggebende Stimme hat. Mindestens ebenso wichtig sind die Fähigkeiten des Vorsitzenden der Einigungsstelle, die Verhandlungen zu führen und möglichst auch noch zu einer Einigung der Parteien über eine Betriebsvereinbarung zu kommen.

Natürlich ist dabei auch ein wichtiger Katalysator der Einigung, dass es auch gegebenenfalls einen Spruch der Einigungsstelle geben kann, durch den eine der beiden Seiten mehr oder weniger verliert.

Juristische Qualifikation des Vorsitzenden der Einigungsstelle

Es ist zwar vom Gesetz nicht vorgeschrieben, dass der Vorsitzende einer Einigungsstelle ein Jurist sein muss. Aber es sind uns aus unserer Praxis nur Fälle bekannt, in denen der Vorsitz der Einigungsstelle ein Jurist war. Dies ist auch durchaus sachgerecht, weil die Einigungsstelle auf gesetzlicher Grundlage eingerichtet wird, ihre Tätigkeit entfaltet und ihre Resultate auch gerichtlichen Überprüfungen standhalten müssen.

Verhandlungsgeschick als zusätzliche Qualifikation des Vorsitzenden der Einigungsstelle

Noch viel wichtiger als diese juristische Basisqualifikation sind die Fähigkeiten des Vorsitzenden, zwischen den Parteien zu vermitteln und eine Einigung zu suchen.

Genauso wichtig ist es, dass der Vorsitzende der Einigungsstelle befähigt ist, möglichst eine Einigung herbeizuführen. Die Fähigkeit des Vorsitzenden der Einigungsstelle, zwischen den widerstreitenden Interessen zu vermitteln und Lösungsvorschläge zu finden, ist für den Erfolg einer Einigungsstelle oft ausschlaggebend.

Es ist ja kein Zufall, dass diese Institution “Einigungsstelle” heißt und nicht etwa “Schlichtungsstelle” oder “Schiedsgericht”. Es gibt wichtige funktionelle Unterschiede zwischen einer Einigungsstelle und einem Schiedsgericht oder einer Schlichtungsstelle.

Da die Betriebsparteien, also Arbeitgeber und Betriebsrat, oft noch Jahrzehnte zusammenarbeiten müssen, sind bei allen Interessengegensätzen beide in der Regel doch auch bestrebt, die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu erhalten. Ein permanenter Ehekrieg führt normalerweise zur Scheidung. Die Scheidung einer Ehe ist viel einfacher, als eine Trennung von Betriebsrat und Arbeitgeber.

Richter der Arbeitsgerichte als Vorsitzende der Einigungsstellen

In der Praxis werden deshalb ausschließlich aktive oder ehemalige Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit zu Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt. Dafür gibt es mehrere Gründe:

Gartenfest Arbeitsgericht Bonn - auf der Suche nach Richtern als Vorsitzende für die Einigungstelle

Gartenfest des Arbeitsgerichts Bonn: hier kann man Richter als potentielle Vorsitzende der Einigungsstellen kennen lernen

Wenn die Parteien die Einigung über die Person des Vorsitzenden der Einigungsstelle suchen, ist es sicher hilfreich, wenn beide Parteien die Person dieses künftigen Vorsitzenden der Einigungsstelle einschätzen können.

Und da Arbeitgeber, Fachanwälte für Arbeitsrecht und Gewerkschaftsvertreter regelmäßig auch bei den Arbeitsgerichten tätig sind, konnten sie schon Eindrücke von den Richtern gewinnen.

Auch Betriebsräte, die nicht regelmäßig die Unterstützung der Arbeitsgerichte suchen, gewinnen persönliche Eindrücke durch ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Bei der Auswahl mögen Kriterien wie “arbeitgeberfreundlich” oder “arbeitnehmerfreundlich” oder gar “rechts” und “links” die Präferenzen mit beeinflussen. Noch viel wichtiger ist aber in jedem Fall, dass in der täglichen Praxis im Gütetermin oder Kammertermin beim Arbeitsgericht der Richter beweisen kann, dass er die Vermittlung zwischen den Parteien und die Suche nach einer Einigung beherrscht oder eben nicht.

Unter ständiger Beobachtung - die Richter am Arbeitsgericht als Vorsitzender der Einigungsstelle in spe

Wir kennen durchaus Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit, deren juristische Qualifikation über jeden Zweifel erhaben ist. Wir kämen aber niemals auf die Idee, diese als Vorsitzenden einer Einigungsstelle vorzuschlagen, weil wir ihnen eine geschickte Vermittlung zwischen den unterschiedlichen Standpunkten nicht zutrauen.

Da spielt es keine Rolle mehr, ob wir sie eher als arbeitgeberfreundlich oder arbeitnehmerfreundlich einschätzen und uns deshalb Vorteile versprechen, für die Partei, die wir in der Frage der Einrichtung einer Einigungsstelle vertreten. Die ganze Sympathie des Vorsitzenden der Einigungsstelle für das Anliegen unseres Mandanten ist wertlos, wenn er nicht in der Lage ist, die Verhandlungen in der Einigungsstelle mit großem Geschick zu leiten.

Andere Richter der Arbeitsgerichte empfehlen sich durch qualifizierte, wohl überlegte Vergleichsvorschläge für die Position eines Vorsitzenden in der Einigungsstelle.

Humor

Ein wenig Humor tut auch not, damit die Verhandlungen in der Einigungsstelle überhaupt zu ertragen sind - die Themen sind schon ernst genug.

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Und natürlich möchten wir dafür werben, rechtzeitig den Rat von Fachanwälten für Arbeitsrecht einzuholen. Und häufig findet sich jemand, der die Kosten dafür übernimmt. Rechtsschutzversicherungen treten bereits für außergerichtliche Tätigkeiten ein. Und ansonsten gibt es im Arbeitsrecht die Möglichkeiten der Beratungshilffe und Prozeßkostenhilfe

Besonders hinweisen möchten wir auf unses Spezialgebiete Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Scheinselbstständigkeit, Arbeitsrecht und Insolvenz sowie unsere Erfahrungen in Einigungsstellen nach dem Betriebsverfassungsrecht.

Spannend ist unser Erfahrungsbericht zu den Verhandlungen in einer Einigungsstelle über den Sozialplan bei einer Betriebsschließung.

Verfasser unseres Berichts Erfahrungen Verhandlungen Einigungsstelle Sozialplan: REchtsanwalt Fachanwalt Arbeitsrecht Derkorn Köln Düren Euskirchen

Rechtsanwalt Derkorn verfasste den Bericht über Verhandlungen einer Eingungsstelle zum Sozialplan bei Betriebsstilllegung

Und weiter möchten wir auch dafür werben, dass wir, die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Dr. Kunzmann & Partner, kompetente Interessenvertreter im Bereich des Arbeitsrechts im Raum Köln - Bonn - Aachen mit Büros in Köln, Düren und Euskirchen sind und gerne neue Mandate übenehmen.

Rufen Sie einfach unser Büro in Euskirchen an, das zentral die ersten Gesprächstermine vergibt! Telefon 02251 97 00 80.

Abweichende Meinung? - Gerne!

Sollte irgend jemand einen Fehler auf dieser Homepage finden, sollte jemand der Ansicht sein, unsere Darstellung sei zu tendenziös und zu kritisch eingestellt gegenüber dem Insolvenzverfahren, sollte gar jemand sich beleidigt oder verleumdet fühlen (was niemals unsere Absicht war und ist), so bitten wir ihn, sich umgehend an uns zu wenden und in die Diskussion einzusteigen. Wir freuen uns über jede Resonanz, gerade auch über kritische Reaktionen. Und wir überprüfen unsere Standpunkte ständig und hören gerne andere, hoffentlich neue Argumente.

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Wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt, einen Interessenverband oder an eine Beratungsstelle. Diese haften für Fehler und haben in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden eintritt. Wer meint, er könne sich solchen Rechtsrat aus finanziellen Gründen nicht erlauben, kann sich zuvor einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht besorgen.

Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits Fahrlässigkeit genügt als Schuld.